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BPatG, 08.06.2020 - 19 W (pat) 14/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 08.06.2020 - 19 W (pat) 14/19
Da sich der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hauptantrag als nicht neu erweist und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47, Ren. 18 - Informationsübermittlungsverfahren II), konnte der Hauptantrag der Anmelderin nicht zum Erfolg führen, zumal auch die nebengeordneten Ansprüche aus Sicht des Senats nichts erkennen lassen, was zu einem patentfähigen Gegenstand hätte führen können.